AGB`S HOTEL AM RÜSSEL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2
BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über
das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern
und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Übernachtungssteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Zusätzlich fällt pro Gast und Nacht eine Übernachtungssteuer in Höhe von 2,50 EUR an, sofern diese nicht
aufgrund gesetzlicher Ausnahmen entfällt.
3.5 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.6 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung
vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des
Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH
8.0) © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus
dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet
wurde.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
3.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Sofern zwischen dem Kunden und uns schriftlich eine Frist vereinbart wurde, innerhalb der er seine
Hotelzimmerbuchungen kostenfrei stornieren kann, ist der Kunde berechtigt, bis zum Ablauf der vereinbarten Frist durch
schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten, ohne dass wir gegen ihn Zahlungs- und/oder
Schadensersatzansprüche geltend machen können.
4.2 Für individuelle Bucher gelten folgende Bedingungen bei Abbestellung verbindlicher Reservierungen:
a) bis 1 Kalendertag vor Ankunft (bei Eingang der Stornierung bis 14 Uhr am Vortag der Anreise) kostenfreie Stornierung
b) ab 14.00 Uhr am Vortag der Anreise sowie am Anreisetag: 80 % des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und
Nacht berechnet
c) Bei Nichtanreise (No-Show) werden 100% des vereinbarten Preises pro Zimmer und Nacht abzüglich ersparter
Aufwendungen berechnen.
4.3 Stornierungen von Hotelzimmerbuchungen für Seminare und Gruppenreisen
a) bis 21 Kalendertage vor Ankunft: kostenfreie Stornierung
b) von 20 bis 8 Kalendertage vor Ankunft: 30% des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet
c) von 7 bis 1 Kalendertage vor Ankunft: 60% des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht berechnet (bei
Eingang der Stornierung bis 14.00 Uhr am Vortag der Anreise)
d) ab 14:00 Uhr am Vortag sowie am Anreisetag: 100% des vereinbarten Preises werden pro Zimmer und Nacht
abzüglich ersparter Aufwendungen berechnen.
4.4 Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um
Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Hotelzimmern haben wir uns die Einnahme
aus anderweitiger Vermietung der Hotelzimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn
andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0) © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAUSORDNUNG & SONDERKOSTEN – NICHTRAUCHERHOTEL / ALARMIERUNG DER FEUERWEHR IM
BRANDFALL
7.1 Alle Räumlichkeiten sind mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines durch den Gast verschuldeten
Feueralarms werden alle anfallenden Kosten dem Gast in Rechnung gestellt, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder
die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes.
7.2 Das gesamte Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in den Zimmern sowie in allen öffentlichen Bereichen
des Hauses strengstens untersagt.
7.3 Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot behält sich das Hotel vor, dem Gast eine Sonderreinigungsgebühr in
Höhe von 250,00 EUR in Rechnung zu stellen. Sofern das Zimmer am Folgetag nicht vermietet werden kann, wird eine
zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.
7.4 Bei Vandalismus, mutwilliger Beschädigung oder außergewöhnlich starker Verschmutzung des Zimmers oder der
Hoteleinrichtung behält sich das Hotel vor, dem Gast die tatsächlich anfallenden Kosten für Reinigung, Reparatur oder
Ersatz in Rechnung zu stellen.
7.5 Der Gast haftet für alle durch ihn verursachten Schäden am Gebäude, Inventar oder Eigentum Dritter.
8 HAUSTIERE
8.1 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel gestattet.
8.2 Für jedes mitgebrachte Haustier wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR pro Nacht erhoben.
8.3 Haustiere sind ausschließlich in Zimmern der 1. Etage erlaubt. Eine Unterbringung in anderen Bereichen des Hotels
ist nicht gestattet.
8.4 Der Gast haftet für alle durch sein Haustier verursachten Schäden oder übermäßige Verschmutzung.
Gegebenenfalls anfallende Sonderreinigungs- oder Reparaturkosten trägt der Gast.
8.5 In allen öffentlichen Bereichen des Hotels müssen Haustiere stets angeleint sein und dürfen nicht auf Sitz- oder
Ruheflächen (z. B. Sofas, Betten) gelangen.
9 NUTZUNG DER TAGUNGSRÄUME UND CATERING
9.1 Die Nutzung der Tagungsräume des Hotels unterliegt eigenen Bedingungen. Diese sind in den gesonderten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagungen und Veranstaltungen geregelt, die dem Veranstalter bei
Buchung zur Verfügung gestellt werden und Vertragsbestandteil sind.
10 NUTZUNG VON W-LAN UND LAN
10.1 Das Hotel stellt seinen Gästen während des Aufenthalts einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung. Es
besteht kein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten.
10.2 Die Zugangsdaten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch durch den Gast bestimmt und dürfen nicht
an Dritte weitergegeben werden.
10.3 Der Gast verpflichtet sich, bei der Nutzung des WLANs keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen, zu verbreiten oder
urheberrechtlich geschütztes Material unbefugt herunterzuladen oder zu verbreiten.
10.4 Der Gast haftet für alle Schäden und Ansprüche Dritter, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch
ihn entstehen, und stellt das Hotel von derartigen Ansprüchen frei.
10.5 Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der WLAN-Zugang durch das Hotel ohne Vorankündigung gesperrt
werden.
11 HAFTUNG DES HOTELS
11.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und
vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
11.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt
die Nutzung des Zimmersafes.
11.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.
11.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(AGBH 8.0) © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr Kassel. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Kassel.
12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-
Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.